Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (Lieferungs- und Zahlungsbedingungen) gelten für alle von uns getätigten Geschäfte, es sei denn, dass von uns schriftlich andere Bedingungen vereinbart oder bestätigt sind. Einkaufsbedingungen des Käufers werden von uns nicht anerkannt, auch wenn der Käufer in der Bestellung ausdrücklich darauf hinweist, und wir nicht widersprechen.

  1. Sämtliche Preise verstehen sich ab Freihafen Hamburg bzw. unserem Lager Braunschweig, ausschließlich Verpackung, die zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen wird. Jeder Versand – auch ein Franko Versand – erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
  2. Die Lieferung erfolgt entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Wird aber die Lieferung der Ware durch Krieg, Aufruhr, Streik, höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände verzögert oder unmöglich, so sind wir berechtigt, nach schriftlicher Anzeige vom Vertrage zurückzutreten, ohne dass eine irgendwie geartete Ersatz- oder Haftpflicht kraft Vertrages gegen uns geltend gemacht werden kann.Bei Verkäufen von Originalpackungen gilt der Inhalt laut Rechnung – bei Originalware sowie bei im Ausland sortierten Därmen wird keine Kaliber- und Maßgarantie übernommen.

    Bei sortierten Därmen gilt das angegebene Maß als im eingeweichten Zustand unter Zug gemessen.

    Bei Geschäften auf Abruf hat der Käufer innerhalb der vereinbarten Fristen rechtzeitig abzurufen. Erfolgt der Abruf nicht fristgerecht, so sind wir berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Tagen zu setzen und nach Ablauf dieser Frist die Ware abzusenden oder sie unter Rechnungserteilung zur Verfügung zu halten, oder den Auftrag insoweit zu streichen. Die weiteren gesetzlichen Rechte aus der Nachfristsetzung bleiben unberührt.

    Der Lieferant haftet nur für grobes Verschulden.

  3. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Für uns spesenfreie, diskontfähige Akzepte werden nur nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Verzugszinsen berechnen wir mit 3% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
  4. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer gegen diesen haben, vorbehalten. Der Käufer verwahrt die Ware für uns.Wird die Vorbehaltsware mit anderer uns nicht gehörender Ware oder Gegenständen untrennbar verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

    Wird die Vorbehaltsware mit anderer uns nicht gehörender Ware oder Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen.

    Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

    Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen sind, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne Nachbearbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen seinen Schuldnern bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) mitteilt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen die Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Der Besteller darf die Vorbehaltsware weder pfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme jeder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderung, soweit diese noch nicht freigegeben sind, um mehr als 20% übersteigt.

  5. Alle Aufträge, auch die Vertretern und Reisenden überschriebenen, werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Reklamationen haben innerhalb dreimal 24 Stunden nach Erhalt der Ware durch eingeschriebenen Brief oder telegrafisch zu erfolgen. Später eingehende Beanstandungen gelten als nicht erfolgt und können nicht berücksichtigt werden. Vorher bemusterte Sendungen schließen jede Reklamation aus. Proben und Muster werden auch nicht zurückgenommen; desgleichen kann eine Preisminderung deswegen nachträglich nicht verlangt werden. Bei berechtigten Mängeln sind wir zu Ersatzlieferungen bereit, aber nicht verpflichtet. Etwaige Gewährleistungsansprüche auf Wandlung, Nachbesserung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Eine Minderung des Preises kann nur nach Maßgabe der Schätzung von zwei Sachverständigen verlangt werden. Der eine wird vom Käufer und der andere von uns ernannt. Sollten sich beide nicht einigen, so soll die Industrie- und Handelskammer Braunschweig einen Schiedsrichter ernennen, der endgültig entscheidet.
  6. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Braunschweig. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für beide Teile sind die Braunschweiger Gerichte.
  7. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam werden, bleiben die anderen Punkte unverändert wirksam.